Steuerliche Aspekte
Das
Finanzamt Bonn-Innenstadt hat anerkannt, daß die Stiftung
Kreuzkirchenmusik steuerbegünstigten kirchlichen Zwecken
dient. Damit können steuerwirksame Spendenbescheinigungen
sowohl für Zustiftungen als auch für Spenden
ausgestellt werden.
Im ersten Jahr nach Stiftungsgründung am 15. März 2006 genießen Zustiftungen besondere steuerliche Vergünstigungen.