Steuerliche Aspekte

Das Sinfonieorchester der KreuzkircheDas Finanzamt Bonn-Innenstadt hat anerkannt, daß die Stiftung Kreuzkirchenmusik steuerbegünstigten kirchlichen Zwecken dient. Damit können steuerwirksame Spendenbescheinigungen sowohl für Zustiftungen als auch für Spenden ausgestellt werden.

Im ersten Jahr nach Stiftungsgründung am 15. März 2006 genießen Zustiftungen besondere steuerliche Vergünstigungen.